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Vorsorgeverträge für den Trauerfall werden mit einer Dauergrabpflegeeinrichtung in Kooperation mit einem Vertragsbetrieb geschlossen. Die Treuhandstellen und Genossenschaften übernehmen die regelmäßige Kontrolle der Vertragsleistungen und legen das Treugut sicher an. Sollte ein Vertragsbetrieb die Leistung nicht mehr erfüllen können, kümmert sich die Dauergrabpflegeeinrichtung um einen Nachfolger. Im Saarland gibt es rund 40 Betriebe, mit denen Sie Dauergrabpflegeverträge abschließen können.