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Ihre SicherheitNach Abschluss eines Treuhandvertrages, egal ob für Dauergrabpflege oder Steinmetzarbeiten führt der Auftragnehmer alle vertraglich vereinbarten Leistungen aus.

Die Treuhandstelle richtet für jeden Vertrag ein separates Konto ein und wickelt den gesamten Zahlungsverkehr zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ab. Bei Fragen oder Probleme stehen wir als kompetenter und vermittelnder Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Überprüfung der Leistungen

Die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen, werden, soweit möglich, regelmäßig von der Treuhandstelle durch sachkundige Kontrolleure überprüft.

Sicherheit der geleisteten Vorauszahlungen

Die Treuhandstelle verwaltet treuhänderisch die für die Treuhand-Verträge geleisteten Vorauszahlungen. Die Gelder werden nach den Grundsätzen größtmöglicher Sicherheit und bestmöglicher Verzinsung angelegt. Die Zinserträge garantieren die Leistungserbringung ohne Nachschusspflicht.

Prüfung der Gesellschaft

Die Treuhandstelle wird regelmäßig durch den Genossenschaftsverband/Verband der Regionen geprüft. Gegenstand der Prüfung ist der Jahresabschluss, die Arbeit von Vorstand, Aufsichtsrat und er Geschäftsführung sowie die vertragsgemäße Verwendung des Treuhandvermögens und die Einhaltung der Richtlinien zur Anlage von Treuhandvermögen. Seit Gründung der Genossenschaft im Jahr 1977 wurde jederzeit ein uneingeschränktes Testat des Genossenschaftsverbandes erteilt.

 

Der TreuhandvertragDer Treuhandvertrag ist ein dreiseitiger Vertrag zwischen Auftraggeber (Treugeber), Auftragnehmer und dem zwischengeschalteten Treuhänder. Bei einem Treuhandverhältnis erhält der Treuhänder Rechte und Pflichten vom Treugeber übertragen. Zum Beispiel die Verwaltung der eingezahlten Gelder, die Bezahlung des Auftragnehmers und die Kontrolle der vereinbarten Leistungen.

Gleichzeitig wird ein Werkvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossen.

Weitere Informationen erhalten Sie, wenn Sie hier klicken (FAQ).

 

Unsere AufgabenIhr Partner für Dauergrabpflege, Vorsorge und Friedhofskultur im Saarland

Die Dauergrabpflege-Treuhandstelle Saarländischer Friedhofsgärtner eG bietet die treuhänderische Verwaltung von anvertrauten Geldern für die persönliche Vorsorge und Sicherstellung der im Treuhandvertrag vereinbarten Leistungen.

Es können alle Leistungen von der Grabgestaltung und – pflege, dem Grabdenkmal bis hin zum Abräumen der Grabstätte abgeschlossen werden.

40 Vertragsbetriebe sind der Treuhandstelle angeschlossen und bieten auf mehr als 100 Friedhöfen im Saarland das Treuhandleistungsversprechen an.