Nach Abschluss eines Treuhandvertrages, egal ob für Dauergrabpflege oder Steinmetzarbeiten führt der Auftragnehmer alle vertraglich vereinbarten Leistungen aus.
Die Treuhandstelle richtet für jeden Vertrag ein separates Konto ein und wickelt den gesamten Zahlungsverkehr zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ab. Bei Fragen oder Probleme stehen wir als kompetenter und vermittelnder Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Überprüfung der Leistungen
Die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen, werden, soweit möglich, regelmäßig von der Treuhandstelle durch sachkundige Kontrolleure überprüft.
Sicherheit der geleisteten Vorauszahlungen
Die Treuhandstelle verwaltet treuhänderisch die für die Treuhand-Verträge geleisteten Vorauszahlungen. Die Gelder werden nach den Grundsätzen größtmöglicher Sicherheit und bestmöglicher Verzinsung angelegt. Die Zinserträge garantieren die Leistungserbringung ohne Nachschusspflicht.
Prüfung der Gesellschaft
Die Treuhandstelle wird regelmäßig durch den Genossenschaftsverband/Verband der Regionen geprüft. Gegenstand der Prüfung ist der Jahresabschluss, die Arbeit von Vorstand, Aufsichtsrat und er Geschäftsführung sowie die vertragsgemäße Verwendung des Treuhandvermögens und die Einhaltung der Richtlinien zur Anlage von Treuhandvermögen. Seit Gründung der Genossenschaft im Jahr 1977 wurde jederzeit ein uneingeschränktes Testat des Genossenschaftsverbandes erteilt.