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Wenn Sie Ihre Angelegenheiten wegen Krankheit oder im hohen Alter nicht mehr selbst erledigen können, kann das Gericht einen Betreuer als rechtlichen Vertreter bestellen. Um eine gerichtliche Bestellung des Betreuers zu vermeiden, legen Sie in der Vorsorgevollmacht fest, wer für Sie in einer Notsituation stellvertretend handeln soll. Dies kann sich sowohl auf einzelne Bereiche als auch auf alle Tätigkeiten erstrecken. Die Vorsorgevollmacht ist auch für Ihre Bank verpflichtend.

Wichtig:

Selbst Ehegatte oder Kinder dürfen Sie ohne Vollmacht nicht vertreten. In Ihrer Vorsorgevollmacht sollten Sie zwei Punkte unbedingt regeln:

  • Wer soll Ihr Bevollmächtigter sein?
  • Welche Aufgaben darf Ihr Bevollmächtigter erfüllen?